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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Freitag 10. August 2001 - Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die neue Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe (VAwS) verabschiedet und somit zu einer bundesweiten Vereinheitlichung beigetragen.
Die Verordnung gilt für Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, oberirdische und unterirdische Tanklager, Gebindelager, Rohrleitungen, Produktionsanlagen sowie Be- und Umfüllanlagen. Neu hinzugekommen sind außerdem Heizölverbraucheranlagen, die dem Beheizen von Wohn- und Arbeitsräumen o.ä. dienen und deren Jahresverbrauch 100 qm nicht übersteigt.
Bei den Wassergefährdungsklassen (WGK) von Stoffen ist die WGK 0 entfallen. Einige Stoffe wurden deshalb in die WGK 1 hochgestuft. So ist bei-spielsweise Natriumchlorid (Kochsalz) nun in der WGK 1 zu finden. Es empfiehlt sich zu prüfen, inwieweit sich die Hochstufung auf die Anforderungen an die jeweilige Anlage auswirkt. Ein Tipp hierzu: Neue Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten anfordern und unter Punkt 12 nachsehen. Eine Nachforderung der Behörde hinsichtlich Nachbesserungen ist jedoch nicht zu erwarten.
Neu ist außerdem eine Einbindung einer Bagatellregelung für nach EMAS registrierte Standorte.