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Altersversorgung in der Druckindustrie

Freitag 30. November 2001 - Tarifvertrag zur Förderung der Altersversorgung in der Druckindustrie und Branchenmodell zur betrieblichen Altersversorgung "Medien, Druck und Papier".

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm), der Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HPV) und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen Tarifvertrag zur Förderung der Altersversorgung in der Druckindustrie sowie auf ein Branchenmodell zur betrieblichen Altersversorgung „Medien, Druck und Papier“ geeinigt.

Der bvdm begrüßt dieses Ergebnis. Die Errichtung einer überbetrieblichen Pensionskasse wird den Unternehmen helfen, einen einfachen und guten Weg zur betrieblichen Alterversorgung zu beschreiten.

Wichtig ist, dass aus diesem Vertrag für die Arbeitgeber keine Kosten entstehen. Es wird kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt, auch nicht aus eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitnehmer kann ausschließlich im Wege der Entgeltumwandlung seine künftigen Ansprüche auf Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen ganz oder teilweise in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umwandeln.

Dem Arbeitgeber stehen dabei sämtliche Durchführungswege nach dem Betriebsrentengesetz offen. Es gibt keine Verpflichtung, einen bestimmten Durchführungsweg anzubieten. Die Tarifvertragsparteien werden aber ein Branchenmodell in Form einer überbetrieblichen Pensionskasse anbieten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, dieses anzuwenden. Bezüglich des Branchenmodells wurden nur Eckpunkte formuliert, die noch einer weiteren Ausgestaltung bedürfen. Die Ausschreibung wird demnächst erfolgen, so dass das Branchenmodell im März 2002 errichtet werden kann. Der bvdm hatte diesbezüglich schon erhebliche Vorarbeit geleistet, so daß die Umsetzung bis dahin möglich ist.

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. empfiehlt den Betrieben dringend, die Errichtung des Branchenmodells abzuwarten und keine anderweitigen Regelungen zu treffen.

www.bvdm-online.de
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