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bvdm richtet Appell an Politiker

Dienstag 12. November 2002 - Die Absicht der Bundesregierung, Aufwendungen für Werbeartikel als steuerlich absetzbare Betriebskosten zu streichen, ist in der Werbebranche auf heftige Kritik gestoßen.

Auch die Druckindustrie fühlt sich in hohem Maße von diesem Vorhaben betroffen. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) hat deshalb gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und weiteren Organisationen der betroffenen Branchen in einem Schreiben an führende Politiker in Bund und Ländern vor den Konsequenzen eines solchen fiskalischen Schritts gewarnt.
Die Folgen dieser geplanten Gesetzesänderung bekäme auch die Druckindustrie in aller Härte zu spüren. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist der Bedruck von Werbeartikeln ein wesentliches Geschäftsfeld. Immerhin erwirtschaftet die Druckindustrie zwei Drittel ihres gesamten Umsatzes mit der Produktion von Werbeträgern und Werbemitteln. Käme es zu der geplanten Gesetzesänderung, würde dies zu weiteren Stellenstreichungen und Firmenschließungen führen. Und das in einer Phase, in der die anhaltende Werbeflaute ohnehin schon zu dramatischen Umsatzeinbußen in der Druckindustrie geführt hat.
„Werbeartikel sind keine „Geschenke“, sondern Werbeträger und daher den übrigen Werbemedien gleichzustellen“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Ungleichbehandlung gegenständlicher Werbeträger gegenüber anderen Medien sei im Hinblick auf die von Artikel 3 Abs. 1 GG geforderte Belastungs- und Entlastungsgleichheit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Ein vollständiges Abzugsverbot würde zusätzlich das objektive Nettoprinzip des Einkommensteuerrechts durchbrechen und gegen das Prinzip der Leistungsfähigkeit verstoßen. Das Einkommensteuerrecht beruhe auf dem Grundsatz, dass Gegenstand der Besteuerung der betriebliche Gewinn beziehungsweise der Einnahmenüberschuss ist. Alle Aufwendungen, die der Erzielung eines Gewinns dienen, sind Betriebsausgaben und schaffen somit erst die Voraussetzung für eine Besteuerung. Daraus folgt: Eine Versteuerung von Betriebsausgaben ist sinnwidrig.

www.bvdm-online.de
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