Weiterverarbeitung
Neu: Abnahmerichtlinien für Falz- und Schneidmaschinen erschienen
Samstag 10. November 2007 - Der bvdm vergrößert sein Angebot an technischen Abnahmerichtlinien. Die jüngst veröffentlichten Richtlinien zur Abnahme von Falz- und Schneidmaschinen helfen Unternehmen, ihre Investitionen in der Weiterver-arbeitung abzusichern. Sie ergänzen die schon vorliegenden Abnahme-richtlinien für Klebebinde- und Sammelheftanlagen. Die Richtlinien geben Empfehlungen zur Überprüfung der Qualität und der Leistungs-fähigkeit der Maschinen.
Der bvdm rät, die vorliegenden Richtlinien zum Vertragsbestandteil bei der Bestellung einer Maschine zu machen und die Ein-haltung der Werte durch eine Maschinenabnahme zu prüfen. So können spätere Mängel und unliebsame Auseinandersetzungen vermieden werden.
Eine ausführliche Beschreibung der in den Richtlinien dargestellten Sach-verhalte wird das Ende 2007 erscheinende Handbuch zur Abnahme von Druckweiter-verarbeitungsmaschinen enthalten. Dort wird es dann auch Empfehlungen für die Planung und Durchführung der Maschinenabnahme geben.
Die Technischen Richtlinien Abnahme von Falzmaschinen und Abnahme von Schneidmaschinen, können unter www.point-online.de oder direkt bei den Verbänden der Druck- und Medienindustrie bestellt werden.