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Weiterverarbeitung

Neu: Abnahmerichtlinien für Falz- und Schneidmaschinen erschienen

Samstag 10. November 2007 - Der bvdm vergrößert sein Angebot an technischen Abnahmerichtlinien. Die jüngst veröffentlichten Richtlinien zur Abnahme von Falz- und Schneidmaschinen helfen Unternehmen, ihre Investitionen in der Weiterver-arbeitung abzusichern. Sie ergänzen die schon vorliegenden Abnahme-richtlinien für Klebebinde- und Sammelheftanlagen. Die Richtlinien geben Empfehlungen zur Überprüfung der Qualität und der Leistungs-fähigkeit der Maschinen.

Der bvdm rät, die vorliegenden Richtlinien zum Vertragsbestandteil bei der Bestellung einer Maschine zu machen und die Ein-haltung der Werte durch eine Maschinenabnahme zu prüfen. So können spätere Mängel und unliebsame Auseinandersetzungen vermieden werden.

Eine ausführliche Beschreibung der in den Richtlinien dargestellten Sach-verhalte wird das Ende 2007 erscheinende Handbuch zur Abnahme von Druckweiter-verarbeitungsmaschinen enthalten. Dort wird es dann auch Empfehlungen für die Planung und Durchführung der Maschinenabnahme geben.

Die Technischen Richtlinien „Abnahme von Falzmaschinen“ und „Abnahme von Schneidmaschinen“, können unter www.point-online.de oder direkt bei den Verbänden der Druck- und Medienindustrie bestellt werden.

www.bvdm-online.de
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