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Konica Minolta tritt Global Compact der Vereinten Nationen bei
Donnerstag 29. Januar 2009 - Konica Minolta Holdings, Inc. hat am 15. Dezember 2008 den Global Compact der Vereinten Nationen unterschrieben, um die zehn Prinzipien auf dem Gebiet der Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu unterstützen.
Der Global Compact bildet den Rahmen für eine Reihe freiwilliger Maßnahmen, die 1999 vom ehemaligen General-Sekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan angeregt wurden und im Jahr 2000 in Kraft traten. Es ist eine Initiative, um die Lösung weltweiter Probleme wie globale Erwärmung, ökologische Belange und soziale Missstände zu erreichen, indem Unternehmen ermutigt werden, an nachhaltigem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung mitzuwirken. Dieses wird durch verantwortungsvolles und kreatives Führungsverhalten sowie durch Sicherstellung gesellschaftlichen Engagements erreicht. Mehr als 6.500 Unternehmen und Organisationen haben die Initiative bereits unterschrieben.
Konica Minolta stellt die soziale Verantwortung des Unternehmens (CSR) in den Fordergrund ihrer Führungsprinzipien. Die Erfüllung der sozialen Verantwortung des Unternehmens wird durch Befolgung der Management-Philosophie „The Creation of New Value“ (Neue Werte Schaffen) und durch die Umsetzung der Charta zum Unternehmensverhalten der Konica Minolta Gruppe erreicht.
Durch Unterzeichnung des Global Compact bekennt sich das Konzern-Management zur Einhaltung der zehn Prinzipien. Durch das Befolgen von Gesetzen, Bestimmungen, der Charta zum Unternehmensverhalten und durch die Förderung von CSR Lieferabkommen sowie durch globale Umweltaktivitäten wirkt Konica Minolta jetzt und in Zukunft aktiv an einem nachhaltigen sozialen Wachstum mit.
Die zehn Prinzipien
Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus
* der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
* der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
* der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
* dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:
Menschenrechte
Prinzip 1 I Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
Prinzip 2 I sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
Prinzip 3 I Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
Prinzip 4 I die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
Prinzip 5 I die Abschaffung der Kinderarbeit und
Prinzip 6 I die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
Prinzip 7 I Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
Prinzip 8 I Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und
Prinzip 9 I die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
Prinzip 10 I Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.