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technotrans strebt Rechtsformwechsel von Aktiengesellschaft in SE an
Freitag 13. Oktober 2017 - Die technotrans AG will ihre Rechtsform im kommenden Jahr von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Societas Europaea (SE) ändern. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am Montag beschlossen, mit den hierfür erforderlichen Vorbereitungen zu beginnen. Über die Umsetzung wird nach den derzeitigen Planungen die nächste ordentliche Hauptversammlung am 18. Mai 2018 befinden. Für Aktionäre ergeben sich aus dem Rechtsformwechsel allenfalls marginale Veränderungen.
„Wir bringen mit dem Wechsel der Rechtsform unser Selbstverständnis als international ausgerichtetes Unternehmen stärker zum Ausdruck“, sagt Henry Brickenkamp, Sprecher des Vorstands der technotrans AG. Die Rechtsform der Societas Europaea betone diese Internationalität bereits durch die Firmierung. Nicht zuletzt könnten mit der SE Schranken und Hemmnisse, die aufgrund von unterschiedlichen Rechtssystemen bestehen, abgebaut werden.
„Wir erhoffen uns zudem eine weitere Verbesserung des Kapitalmarktzugangs und der Akzeptanz „, betont Brickenkamp. technotrans könne die organisatorischen Rahmenbedingungen künftig so gestalten, dass sie den internationalen Ausbau des Unternehmens erleichtern. In der Verwaltungsstruktur ist vorgesehen, das bewährte dualistische System von Vorstand und Aufsichtsrat beizubehalten.
Für die Aktionäre ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen. Die Anteilverhältnisse bleiben durch die Umwandlung unverändert. Auch die Dividendenberechtigung, die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns oder die Abläufe der Hauptversammlung bleiben unberührt. Die Umwandlung an sich hat minimale gesellschaftsrechtliche Auswirkungen, bedeutet jedoch keine Neugründung des Unternehmens, keine Sitzverlagerung oder eine Vermögensübertragung.
Die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem zu erstellenden Umwandlungsplan stehen noch aus. Am Montag haben die Gremien lediglich beschlossen, mit entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen. Die formwechselnde Umwandlung setzt zudem voraus, dass die Hauptversammlung der technotrans AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die im Umwandlungsplan enthaltene Satzung der künftigen technotrans SE genehmigt.