Aus den Unternehmen
bvdm: Erhöhung des Mindestlohnes aussetzen
Freitag 15. Mai 2020 - Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) spricht sich gegen eine Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2021 aus. Gerade eine nachlaufende Branche wie die Druck- und Medienbranche wird auch noch 2021 mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen haben. Die zusätzliche Belastung würde viele Unternehmen überfordern und Arbeitsplätze gefährden.
Die Mindestlohnkommission entscheidet bis Ende Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes. In der Regel steigt der Mindestlohn entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne in den beiden vorhergehenden Jahren und könnte danach 2021 von derzeit 9,35 Euro um über 5 Prozent auf circa 9,83 Euro pro Stunde steigen. Angesichts der Corona-Krise forderte der bvdm daher am 13. Mai 2020 mit seiner Stellungnahme gegenüber der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn zum 1. Januar 2021 nicht zu erhöhen.
Ungeachtet dessen, dass die Tariflöhne der Druckindustrie über dem Mindestlohn liegen, hat dieser auch in der Druck- und Medienbranche erhebliche Auswirkungen. In einigen – nicht tarifgebundenen ? Betrieben würde eine Erhöhung des Mindestlohnes das gesamte Lohngefüge ins Wanken bringen. Dies verursacht Kosten, die viele Betriebe kaum durch Preiserhöhungen gegenfinanzieren können. Zudem macht sich die Krise aufgrund der Covid-19-Pandemie auch in der Druck- und Medienbranche stark bemerkbar. Viele Unternehmen greifen auf Kurzarbeit zurück, um Arbeitsplätze trotz wegbrechender Aufträge zu sichern.
Die Mindestlohnkommission müsse bei der Anpassung des Mindestlohnes neben dem angemessenen Schutz der Arbeitnehmer darauf achten, dass weiterhin faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gelten und Beschäftigung nicht gefährdet wird, so der bvdm. Gleichzeitig weist der Bundesverband auf die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission hin, die eine Sonderregelung für den Fall des Vorliegens „besonderer, gravierender Umstände auf Grund der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung“ enthält.
„Wann, wenn nicht jetzt, in der größten, branchenübergreifenden wirtschaftlichen Krise seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, sollte eine solche Sonderregelung zum Tragen kommen?“, kommentiert Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm, und fordert, angesichts erhöhter Beschäftigungsrisiken die Erhöhung des Mindestlohnes auf einen Zeitpunkt nach der Krise, jedenfalls aber um ein Jahr zu verschieben.
„Die Forderung der Gewerkschaften nach einer außerplanmäßigen Anhebung auf sogar 12 Euro pro Stunde ist vollkommen realitätsfern“, so Deimel weiter. „Aber auch der Tarifindex spiegelt mit den hohen Abschlüssen großer Branchen in den letzten beiden Jahren eine wirtschaftliche Lage wider, die so selbst in den Branchen nicht mehr existiert, die diese Tarifverträge abgeschlossen haben. Dies kann nicht ernsthaft der Maßstab für die Erhöhung des Mindestlohnes in einer Krisensituation sein.“