Aus den Unternehmen
bvdm gibt Druckern aktuelle Einblicke zum Stand der EU-Entwaldungsverordnung
Montag 20. November 2023 - Ab dem 31. Dezember 2024 dürfen in der EU Holz, sowie Produkte daraus wie Papier und Pappe aber auch Druckprodukte nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nachgewiesenermaßen nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. In einer infoKompakt-Veranstaltung informierten der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) sowie DIE PAPIERINDUSTRIE über die neuen Regelungen und die daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen aus der Papier- und Druckindustrie.
In der infoKompakt-Veranstaltung des bvdm lieferten Maximilian Küster, Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. sowie Ulrich Leberle, Raw Materials Director bei CEPI, dem europäischen Dachverband der Papierindustrie, aktuelle Informationen über den Umsetzungsstand der Verordnung auf deutscher und europäischer Ebene. Geplant ist, dass Unternehmen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, zu sammeln und zu dokumentieren.
Klar wurde in der Veranstaltung, dass es zahlreiche Lücken und Unklarheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung gibt, die durch die EU-Kommission und die nationalen Behörden geklärt werden müssen.
Eine besondere weitere Herausforderung stellt sich bei komplexen Lieferketten. Wenn Papier aus dem EU-Ausland, beispielsweise aus China, bezogen wird, der chinesische Hersteller den Rohstoff jedoch aus Indonesien importiert hat, wird es gerade für kleine deutsche Druckereien schwierig, den Sorgfaltspflichten nachzukommen. Hier wäre der chinesische Hersteller, sofern er der Erstinverkehrbringer auf dem EU-Markt ist, in der Verantwortung, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Bislang nicht eindeutig geklärt ist, ob eine Druckerei oder der Verlag, für den sie produziert, als Inverkehrbringer gemäß EUDR gilt und somit nachweispflichtig ist.
Betont wurde von den Experten von bvdm und der Papierindustrie, dass die Papierindustrie nicht zu den Verursachern von Entwaldung gehört, sondern im Gegenteil ein Vorzeigebeispiel für erfolgreiche Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Waldwirtschaft ist. Das Risiko, dass europäischer Zellstoff und das daraus hergestellte Papiere nicht den Anforderungen der EUDR entspräche, ist schon jetzt sehr gering.
Julia Rohmann, Referentin für Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowie Sabine Dresbach, Referentin Sozialpolitik/Recht im bvdm, sagten zu, interessierte Unternehmen hinsichtlich der EUDR auf dem Laufenden zu halten und vor Beginn des Geltungszeitraumes ggf. weitere Informationsveranstaltungen durchzuführen.