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Verbände erzielten Übereinkommen

Samstag 26. Mai 2001 - Der Anhang 56 für Druckereiabwässer sieht ein Einleiteverbot von biologisch schwer abbaubaren organischen Komplexbildnern, Chlor und Halogenen sowie Schwermetallen vor.

Der im letzten Jahr in Kraft getretene Anhang 56 für Druckereiabwässer sieht ein Einleiteverbot von biologisch schwer abbaubaren organischen Komplexbildnern, Chlor und Halogenen sowie Schwermetallen wie Arsen, Quecksilber, Chrom, Blei und Cadmium vor. Diese Anforderungen gelten als eingehalten, wenn der Hersteller der Druckerei bestätigt, dass keine der aufgeführten Stoffe und Stoffgruppen enthalten sind.

Der Fachverband der Photochemischen Industrie und der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) sind daher übereingekommen, dass entsprechende Lieferantenerklärungen zweckmäßig wären. Damit entfallen die regelmäßig erforderlichen Einzelanfragen von Druckereien an Hersteller bzw. Lieferanten dieser Zubereitungen. Außerdem kann damit der Nachweis erbracht werden, dass Abwasserprüfungen auf solche Inhaltsstoffe nicht erforderlich sind. Somit spart man auch Analysekosten.

Beide Verbände gehen jetzt von einer baldigen Umsetzung der Verein-barung für die Zubereitungen zur Druckplattenentschichtung aus.

www.bvdm-online.de
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