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Digitale Schriften urheberrechtlich geschützt

Freitag 31. März 2000 - Das Landgericht Köln hat Ende März entschieden, daß digitalisierte Schriften urheberrechtlich geschützt sind.

Dies gelte unabhängig davon, ob auch die Schriftform als solche geschützt sei. Das Berliner Unternehmen FSI FontShop International hatte gegen eine Firma geklagt, weil diese 19 Computerschriften aus der Bibliothek von FSI für ihre CD-Rom übernommen hatte. Das beklagte Unternehmen hatte zwar den Namen der Schriften geändert, ansonsten waren die Schriften jedoch identisch. Das Landgericht verurteilte die Beklagte auf Unterlassung und Schadenersatz.

Bislang wurde der Urheberrechtsschutz von Schriften in Deutschland stets kritisch beurteilt. Das galt insbesondere für so genannte Gebrauchsschriften, die für gewöhnliche Druckerzeugnisse Verwendung finden. Das Landgericht Köln ließ in seiner Entscheidung offen, ob dies auch für die kopierten FSI-Schriften gelte. Es deutete allerdings an, daß zumindest einzelne Fonts soviel an eigentümlichem ästhetischen Gehalt aufwiesen, daß ihnen Urheberschutz zugebilligt werden könnte. Hierauf kam es in diesem Fall jedoch nicht an, da sämtlichen digitalisierten Schriften eine Programmierung zugrunde lag und diese Programme urheberrechtlich geschützt seien.

www.fontshop.de
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