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Verbraucherfreundliche Regelung

Mittwoch 23. Januar 2002 - 24 Monate Garantieleistung und Fujifilm Direkt Service

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Das Herzstück des deutschen Zivilrechts wurde grundlegend neu gestaltet: Der Bundestag hat am 12. Oktober 2001 das neue Schuldrecht verabschiedet.

Um den gestiegenen Anforderungen künftig gerecht zu werden, möchte Fujifilm dem Verbraucher pragmatische und kundenorientierte Lösungen anbieten. Ziel ist es, die eventuellen Garantieansprüche des Verbrauchers im Rahmen des neuen Schuldrechtes schnell und effizient zu lösen. Die Fuji Photo Film (Europe) GmbH übernimmt im Sinne dieser Regelung rückwirkend zum 1. Dezember 2001 eine 24-monatige Garantieleistung für Konsumprodukte.

Im Rahmen der Garantieerweiterung auf zwei Jahre hat Fujifilm sich für eine verbraucherfreundliche Regelung entschieden: Vom siebten bis zum zwölften Monat der Garantiezeit braucht der Kunde die sogenannte -Anfänglichkeit des Fehlers- nicht nachzuweisen. Der Konsument erhält mit dieser freiwilligen Vereinbarung eine Herstellergarantie, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus geht.

Nicht nur die Garantiezusage ist ein wichtiger Bestandteil einer hohen Kundenzufriedenheit, sondern auch die Abwicklung und die Erfüllung der berechtigten Ansprüche der Verbraucher. Damit die Handelspartner keinen unnötigen administrativen Aufwand aus der Garantiebearbeitung erleiden, bietet Fujifilm den Endverbrauchern die direkte Garantiebearbeitung in der Werkstatt der Fuji Photo Film (Europe) GmbH an.

Sollten sich Kunden mit ihren Garantieansprüchen an die Vertriebspartner wenden, bittet Fujifilm darum, die Verbraucher über die schnelle und kundenorientierte Abwicklung der Garantiefälle mit dem -Fujifilm Direkt Service- zu informieren.

www.fujifilm.de
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