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Canon gewinnt Patentrechtsklage gegen Pelikan Hardcopy

Dienstag 21. Januar 2003 - Das Düsseldorfer Landgericht entschied am 16. Januar in einer Patentrechtsverletzungsklage gegen die Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH und die Pelikan Hardcopy European Logistics & Services GmbH zugunsten der Canon Incorporation, Tokyo.

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Beide Beklagte sind von der Pelikan Deutschland GmbH, die Füllfederhalter herstellt, unabhängig. Canon hatte mit dem Ziel geklagt, Pelikan Hardcopy jede weitere Verbreitung und den Verkauf von patentverletzenden Patronen für Tintenstrahldrucker dauerhaft zu untersagen. Darüber hinaus sollten auch Lagerbestände vernichtet und Schadensersatz geleistet werden. In der Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag von Canon, so daß der Vertrieb von Patronen, die Canons Rechte verletzen, eingestellt werden muß. Die Höhe des von Pelikan Hardcopy zu entrichtenden Schadenersatzes muß noch ermittelt werden.

www.canon.de
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