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Creo bekommt einstweilige Anordnung erteilt
Donnerstag 10. März 2005 - Creo Inc. teilt mit, dass das Ontario Superior Court of Justice (Commercial List) am Dienstag, dem 22. Februar 2005 die Interim Order (einstweilige Anordnung mit Hinweisen zur Regelung eines vorläufigen Zustandes) erließ, nach der das Unternehmen gemäß Paragraf 192(4) des Canada Business Corporations Act (der "CBCA") im Zusammenhang mit der am 31. Januar 2005 bekannt gegebenen vereinbarten Transaktion (die "vereinbarte Transaktion") mit der Eastman Kodak Company ersucht hat.
Unter anderem gibt die einstweilige Anordnung Handlungsanleitungen und autorisiert Creo, seine Hauptversammlung und außerordentliche Aktionärsversammlung (die „Versammlung“) in Übereinstimmung mit dem CBCA anzuberaumen und am Dienstag, dem 29. März 2005 um 9.00 Uhr (Ortszeit Vancouver) im Hilton Vancouver Metrotown Hotel durchzuführen. Dabei soll ein Sonderbeschluss, mit dem die vereinbarte Transaktion genehmigt wird, erörtert und, falls für ratsam erachtet, mit oder ohne Veränderungen verabschiedet werden.
Die einstweilige Anordnung und das Abhalten der Versammlung gehören zu den Schritten, die das Unternehmen auf dem Weg zum Abschluss der vereinbarten Transaktion ausführen muss. In Übereinstimmung mit der einstweiligen Anordnung und dem CBCA wird das Unternehmen die Versammlungsunterlagen, einschließlich der Ankündigung der Versammlung, des Management Proxy-Rundschreibens und des Stimmrechtsvollmachtsformulars, all seinen Aktionären (Stopptag 14. Februar 2005) zusenden.
Diese Presseveröffentlichung enthält Vorhersagen im Sinne der Bestimmungen der „sicheren Vorhersagen“ des U.S. Private Securities Litigation Reform Act of 1995 (Reformgesetz zu privaten Effektenstreitfällen von 1995). Die Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsführung und unterliegen einigen Risiken und Ungewissheiten, die die Ursache dafür sein können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Voraussagen abweichen.
Derartige Risiken und Ungewissheiten beinhalten Folgendes: (1) Die am 31. Januar 2005 erfolgte Bekanntgabe der Vereinbarung mit der Eastman Kodak Company bezüglich der Transaktion kann sich möglicherweise auf einige der Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Lieferanten störend auswirken, was eventuell künftige Geschäftsresultate nachteilig beeinflussen kann; (2) neue Regionen und neue Produkte können sich nicht wie geplant entwickeln und beeinträchtigen zukünftige Umsatzerlöse; (3) technologische Änderungen oder Veränderungen im Umfeld des Wettbewerbs wirken sich nachteilig auf die Produkte, Marktanteile, Einnahmen oder Spannen des gemeinsamen Geschäfts aus; (4) Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen oder geschäftlichen Bedingungen wirken sich nachteilig auf das gemeinsame Geschäft oder auf die bedienten Märkte aus. Diese Risiken und Ungewissheiten sowie weitere bedeutende Risiken und Ungewissheiten sind in dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr per 30. September 2004 unter der Überschrift Certain Factors That may Affect Future Results (Bestimmte Faktoren, die sich auf zukünftige Ergebnisse auswirken können) und an sonstigen Stellen beschrieben. Diese Informationen sind bei der U.S. Securities and Exchange Commission (Amerikanische Kommission der Wertpapierbörse) hinterlegt und gelten durch diesen Verweis als Bestandteil des vorliegenden Dokuments. Creo übernehmen keine Verpflichtung zur Aktualisierung der voraussichtlichen Angaben, die in vorliegender Presseveröffentlichung enthalten sind.