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Heidelberg unterzeichnet Vereinbarung zur Zukunftssicherung deutscher Standorte
Mittwoch 27. April 2005 - Vorstand und die Belegschaftsvertreter haben sich auf eine Gesamtlösung geeinigt und eine Rahmenvereinbarung zur Beschäftigungssicherung, zur Senkung der Personalkosten und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit an den deutschen Standorten der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) mit Wirkung bis zum 31. März 2008 unterschrieben.
Darin wird bei Sicherung der bisherigen Arbeitsplätze – ein erhebliches Kosteneinsparvolumen erreicht, das neben Einmaleffekten nachhaltig Einsparungen von rund 100 Millionen Euro ansteigend bis 2008, dann pro Jahr nachhaltig, umfasst.
Der Finanzvorstand und Arbeitsdirektor der Heidelberger Druckmaschinen AG, Dr. Herbert Meyer sagt: Nach kontroversen und harten Verhandlungen, die mehrfach zu scheitern drohten, haben wir eine für alle Verhandlungspartner tragbare Heidelberger Lösung gefunden, die die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, die Arbeitsplätze sichert und zudem die Marktdynamik berücksichtigt. Die Balance zwischen Innovation und Zukunftssicherung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beteiligung der Belegschaft am Unternehmenserfolg führte letztlich zur Gesamtlösung für diese schwierige Interessensabwägung.
Die wesentlichen Komponenten der Gesamtlösung mit den fünf Schwerpunkten Zukunftssicherung, Arbeitszeit, Beteiligung am Unternehmenserfolg, Entgeltrahmenvertrag und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen wurden wie folgt festgeschrieben:
– Die auf drei Jahre bis zum 31. März 2008 vereinbarte Gesamtlösung gilt für Standorte der deutschen Heidelberg-Gruppe und wird mittels Ergänzungstarifvertrag und Betriebsvereinbarung umgesetzt.
– Zukunftssicherung und Innovation: Die Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Produktion werden auf dem derzeitigen Niveau beibehalten. Bis 2008 werden keine wesentlichen Produktionsverlagerungen vorgenommen. Die Weiterbildung wird intensiviert. Die Ausbildungsquote beträgt insgesamt mindestens 6 Prozent.
– Arbeitszeit: Die Arbeitszeit wird unter voller Beibehaltung der Flexibilitätsmöglichkeiten ab 1. Mai 2005 ohne Entgeltausgleich erhöht. Mehrarbeitszuschläge werden in der Regel nicht mehr vergütet. Im Gegenzug wird bis 2010 im Wege einer beitragsorientierte Direktzusage ein jährlicher Rentenbaustein für eine zusätzliche Altersvorsorge aufgelegt. Das Altersteilzeit-Modell wird in der bisherigen Form bis 2009 fortgeführt.
– Beteiligung am Unternehmenserfolg: Die betrieblichen Sonderzahlungen wurden bezüglich der Höhe reduziert und in der Berechnungsmethode neu geregelt.
– Umsetzung neuer Entgelt-Rahmentarifvertrag: Der neue einheitliche Entgelt-Rahmentarifvertrag für Arbeiter und Angestellte (ERA) wird ab 1. Januar 2007 eingeführt. Zukünftige Tariferhöhungen werden teilweise angerechnet. In 2007 erfolgt keine tarifliche Erhöhung.
– Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen: Die Verhandlungspartner gehen davon aus, dass betriebsbedingte Kündigungen während der Laufzeit der Vereinbarung nicht stattfinden. Für den Ausnahmefall sind tarifliche Abfindungen vereinbart.
Vorstand und Leitende Angestellte beteiligen sich in vergleichbarem Umfang durch Einkommensverzicht an der Senkung der Personalkosten.