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OLG Düsseldorf entscheidet: Canon muss keine Abgaben auf Drucker leisten

Montag 19. November 2007 - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in dem Prozess, den die „Verwertungsgesellschaft (VG) Wort“ gegen die Canon Deutschland GmbH führt, zugunsten Canons entschieden. Demnach dürfen für Drucker keine pauschalen Abgaben für Urheberrechte erhoben werden.

VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen, die als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen sollten. „In erster Linie sind Drucker jedoch keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies auch die Auffassung der Richter ist“, erläutert Jeppe Frandsen, Geschäftsführer Canon Deutschland.

Bereits im Januar hatten die Richter in dem Verfahren VG Wort gegen Epson Kyocera Mita und Xerox zu Ungunsten von VG Wort entschieden Nun konnte sich auch Canon vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen VG Wort behaupten. (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06)

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt auch Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Bundesverbandes BITKOM: „Das Gericht hat dem zweifelhaften Versuch der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu belegen, eine Absage erteilt. Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“

Das Verfahren kann noch vor den Bundesgerichtshof in Revision gehen.

www.canon.de
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