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Erbschaftssteuerreform erschwert Betriebsübergabe in der Druckindustrie

Mittwoch 06. Februar 2008 - Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) fordert von der Bundesregierung, sich mittelstandsfreundlichen Nachbesserungen der Erbschaftssteuerreform nicht zu verschließen. Vor allem die geplante Lohnsummenbindung über einen langen Zeitraum verhindere in zyklischen Branchen wie der Druckindustrie die konjunktur-bedingte Anpassung der Beschäftigung. Hier drohe die Gefahr, dass Unternehmen die Zahl ihrer fest beschäftigten Mitarbeiter bewusst niedrig halten müssten, um späteren steuerlichen Sanktionen vorzubeugen. Auch die Entnahmefrist von 15 Jahren, im Koalitionsvertrag war ein Zeitraum von nur 10 Jahren vereinbart, ist viel zu hoch.

Die Unternehmen der mittelständisch geprägten Druckindustrie befinden sich aufgrund des Strukturwandels der Branche in einem starken Konsolidierungs-prozess. „Es wäre fatal, wenn Unternehmen, die aus existenziellen Gründen Arbeits–plätze abbauen müssen, steuerlich abgestraft werden“, warnt Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des bvdm. Kein Betrieb könne überleben, wenn er seine Kapazitäten nicht an veränderte Marktbedingungen anpassen würde. Aber auch bei gesicherter Kapazitätsauslastung seien jährliche Personalschwankungen im Mittelstand nicht zu vermeiden. „Die gesetzliche Lohnsummenbindung ist ein bürokratisches Monstrum, das die beabsichtigte Steuerbefreiung konterkariert“, kritisiert Mayer.

Die Erbschaftsteuerbefreiung dient dem Zweck, die Substanz der Unternehmen nicht zu schmälern und Familienunternehmen einen deutlichen Anreiz zu geben, den Betrieb auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fortzuführen. Der bvdm befürchtet, dass die geplante Reform mit ihren drastischen Einschränkungen die Weiterführung von Familienunternehmen eher erschwert. (bvdm)

www.bvdm-online.de
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