Verbrauchsmaterialien
DIBP-freie Klebstoffe: EUKALIN erfüllt die Selbstverpflichtung frühzeitig
Samstag 01. März 2008 - Die Wiederverwertung von Altpapier ist durch Schadstoffe belastet, solange diese in Füllgüter wie Nahrungsmittel übergehen. Für DIBP gilt deswegen seit kurzem eine Selbstverpflichtung mit langen Übergangsfristen. EUKALIN meldet jetzt bereits die Umsetzung und bietet DIPB-freie Dispersionsklebstoffe an.
Die Europäische Lebensmittelbehörde ESFA schlug vergangenes Jahr Alarm: Der Weichmacher Diisobutylphthalat (DIBP) schleicht sich über den Recyclingweg als Klebstoffbestandteil in die Lebensmittel ein. Dabei gilt das Phthalat als gesundheitsgefährdend. Der Klebstoff wird zwar für Lebensmittelverpackungen nicht eingesetzt, gelangt aber durch die alles umfassende Altpapierverwertung in den Kreislauf, der auch die Kartonherstellung für Lebensmittelverpackungen betrifft.
Der Stoff war bei Stichproben verpackter Lebensmittel nämlich in nennenswerten Mengen festgestellt worden. Besonders fetthaltige Lebensmittel oder feinkörnige Produkte, wie Reis, Backmischungen oder Semmelbrösel zeigten sich als empfänglich für den wandernden Schadstoff, denn der Weichmacher ist in die damit produzierten Verpackungen nicht fest eingebunden. Er kann ausdünsten oder sich im Kontakt mit Fett oder Flüssigkeiten lösen und übergehen. Nachgewiesen wurden bis zu 5 mg/kg im Lebensmittel.
Anlass genug für das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), ebenfalls auf eine Begrenzung der Migrationsmengen zu drängen. Bislang liegen allerdings keine wissenschaftlich abgeleiteten Grenzwerte für die Bewertung des Übergangs von DIBP aus Verpackungen auf Lebensmittel vor. Langzeitstudien stehen nicht zur Verfügung. Eine endgültige Bewertung der Schädlichkeit ist deswegen noch offen.
Allerdings wurde die in Struktur und Wirkung ähnliche Substanz DNBP durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit als gesundheitsgefährdend eingeordnet. Auf dieser Basis empfahl das BfR im letzten Sommer eine spezifische Begrenzung des Übergangs von DIBP auf Lebensmittel von 1 Milligramm DIBP je Kilogramm Lebensmittel. Für Säuglingsnahrung sollte der Migrationswert 0,5 Milligramm je Kilogramm betragen. Da DIBP über die Recyclingschiene des Altpapiers in den Faltschachtelkarton und in die Wellpappe gelangt, empfahl die Behörde ebenso wie das Umweltbundesamt (UBA) eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller und Verarbeiter von Papier, Karton und Pappe zur Schadstoffbegrenzung.
Diese freiwillige Selbstverpflichtung stand im Dezember letzten Jahres. Neun Verbände der Papier-, Karton-, Pappe- und Klebstoffindustrie haben die geforderte Erklärung zur Reduzierung und Substitution von DIBP unterschrieben. Das Papier besagt, bis zum Jahr 2010 eine Reduktion der Belastung von Lebensmitteln auf weniger als 0,3 mg DIBP/kg Lebensmittel zu erreichen. Das geht über die Forderungen der BfR nach höchstens 1 mg/kg zunächst hinaus und entspricht den schärferen Forderungen der europäischen Lebensmittelbehörde ESFA vom April des letzten Jahres. Das Umweltbundesamt befürwortet sogar die generelle Vermeidung von DIBP bei der Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe, damit auch weiterhin Recyclingprodukte für Lebensmittelverpackungen genutzt werden können.
Dass eine frühere Umsetzung des Verzichts schon heute möglich ist, zeigt die Initiative des Klebstoffherstellers EUKALIN aus Eschweiler bei Aachen. Geschäftsführer Timm Koepchen teilt kurz und bündig mit: Die lange Übergangszeit zur Umstellung der Rezeptur bis 2010 wird von uns nicht benötigt. EUKALIN gibt bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten der Selbstverpflichtung die Umsetzung bekannt. So wurde die Kunstharzdispersion EUKALIN 7770 VL 200 speziell zum Einsatz in der Wellpappenindustrie konzipiert und ist auf die dort eingesetzten Düsensysteme abgestimmt. Für diesen Klebstoff gilt wie für die gesamte Dispersionsklebstoff-Palette: Rezepturseitig ist kein DIBP mehr enthalten. Besonderes Merkmal der Dispersionsklebstoffe: Nicht kennzeichnungspflichtig nach Gefahrstoffverordnung. Die neue Klebstoffreihe entspricht damit der EU-Rahmenverordnung 1935/2004 und erfüllt weit vor dem Stichdatum 2010 alle Bedingungen der Selbstverpflichtung.