Aus den Unternehmen
bvdm: Nachbesserung der EU-Datenschutzverordnung
Montag 25. Februar 2013 - Der bvdm fordert das EU-Parlament auf, bei der geplanten EU-Datenschutzverordnung nachzubessern. Der Verband befürchtet durch eine neue Datenschutzverordnung erhebliche Umsatzeinbußen für die deutsche Druckindustrie. Für die Verbraucher bedeutet sie eine Einschränkung der Informationsvielfalt.
Der Berichterstatter im federführenden LIBE-Ausschuss, Jan Philipp Albrecht, hatte im Januar dieses Jahres seinen Berichtsentwurf über den Vorschlag für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt, der aus Sicht der Druckindustrie Anlass zur Sorge gibt. Dr. Carmen Kulpe, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht im bvdm: „Bereits der von der Kommission vorgeschlagene Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung beschneidet die Werbemöglichkeiten der Industrie deutlich, was erhebliche Auswirkungen auf die gesamte werbetreibende Wirtschaft und insbesondere die Druckindustrie hätte.“
Aus Sicht des Verbandes garantiert der Kommissionsentwurf nicht, dass Direktmarketing an Neukunden über spezielle Dienstleister wie Directmail-Drucker und Lettershops künftig möglich bleibt. Verlage und Wirtschaftsunternehmen müssen aber auch in Zukunft auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen können, um mit neuen Kunden in Kontakt zu treten. Sowohl im Kommissionsentwurf als auch im Berichtsentwurf von Jan Philipp Albrecht fehlt eine Regelung zur Datenverwendung im Drittinteresse, was in der Praxis verheerende Folgen für die Druckindustrie hätte. Aus diesem Grunde begrüßt der bvdm ausdrücklich die diesbezüglichen Änderungsanträge der Ausschüsse für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und des Rechtsausschusses (JURI).
Der bvdm fordert eine für die Wirtschaft praktikable Regelung. „In der Praxis führte die Verordnung in vielen Bereichen zu großer Rechtsunsicherheit, weil für die Betriebe nicht mehr klar ist, was künftig noch erlaubt ist“, so Kulpe. Eine EU-Datenschutzverordnung müsse außerdem dem Informationsbedürfnis der Verbraucher und den technischen Vorgaben bei Werbemaßnahmen gleichermaßen gerecht werden.
Eine künftige Datenschutzverordnung darf nicht zu mehr Bürokratie in den Unternehmen führen. Zusätzliche Dokumentations- und Auskunftspflichten belasten insbesondere kleine und mittelständische Betriebe. Auch die konkludente Einwilligung (z.B. durch Einwerfen einer Visitenkarte bei Messen) muss weiterhin möglich sein. Bis zum 27. Februar können im LIBE-Ausschuss Änderungsanträge am Entwurf der EU-Datenschutzverordnung eingereicht werden. Daher informieren die Verbände Druck und Medien derzeit in Schreiben und in Gesprächen die zuständigen EU-Politiker zu den Auswirkungen für die Branchen und zeigen notwendige Änderungen auf.