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Betreibervergütung: Rabatt für bvdm-Mitglieder
Mittwoch 14. August 2013 - Der Bundesverband Druck und Medien e.V. hat für die Mitgliedsunternehmen der Druck- und Medienverbände einen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 Prozent gegenüber dem neuen VG WORT-Tarif zur Betreibervergütung nach § 54c UrhG ausgehandelt.
Von diesem Rabatt profitieren Mitgliedsunternehmen der Verbände Druck und Medien, die auf Basis des Gesamtvertrages einen Einzelvertrag mit der VG WORT abschließen. Die Einzelverträge sehen vor, dass der Betreiber unaufgefordert jährlich oder bei Inbetriebnahme eines tarifpflichtigen Gerätes vollständige und korrekte Auskünfte über die Nutzung und die tarifliche Einordnung des Geräts schriftlich an die VG WORT erteilt.
Die VG WORT hat nach dem Urheberrechtsgesetz ein Kontrollrecht, das ihr das Betreten der Betriebs- und Geschäftsräume des Betreibers während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeiten erlaubt. Mit dem Einzelvertrag gestattet der Betreiber den Kontroll-besuch und verpflichtet sich, alle ihm nach dem Gesetz obliegenden Auskünfte ordnungsgemäß zu erteilen.
Die Mitgliedsunternehmen der Verbände der Druck- und Medienindustrie können den Gesamtvertrag sowie ein Informationsblatt der VG WORT zum Kontrollbesuch bei ihrer Verbandsgeschäftsstelle anfordern.