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Tarifabschluss der Druckindustrie vom Sozialpolitischen Ausschuss des bvdm bestätigt
Donnerstag 22. Mai 2014 - Der Sozialpolitische Ausschuss des bvdm hat dem Tarifabschluss der Druckindustrie vom 15. April 2014 in seiner Sitzung am 19.05.2014 zugestimmt. Nachdem die Gewerkschaft ebenfalls die Annahme des Verhandlungsergebnisses erklärt hatte, ist der Tarifabschluss rechtswirksam.
Nach intensiven Auseinandersetzungen hatten sich der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und ver.di in der 5. Verhandlungsrunde am 15. April 2014 auf einen neuen Flächentarifvertrag mit 27-monatiger Laufzeit geeinigt.
Der Vertrag legt eine Lohnerhöhung von 3,0 Prozent ab dem 1. Mai 2014 fest sowie eine weitere Steigerung um 1,0 Prozent ab dem 1. April 2014. Aufgrund der 4 Leermonate im Jahr 2014 werden die Betriebe in diesem Jahr daher real mit lediglich 2,0 Prozent belastet. Damit hat der bvdm ein Ergebnis erzielt, das deutlich unter ver.dis ursprünglicher Forderung von 5,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten liegt. „Mit dem aktuellen Tarifabschluss erhalten die Betriebe eine hohe Planungssicherheit, und genau das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entscheidend“, so Sönke Boyens, Verhandlungsführer des bvdm.
Als nächstes steht die Reform des Manteltarifes an. Mit der Forderung, das Regelwerk an die betriebliche Realität modern arbeitender Betriebe anzupassen, war der bvdm im Januar in die Tarifverhandlungen gestartet und hat erfolgreich daran festgehalten. Ziel der Arbeitgeber ist ein reformiertes Tarifwerk, das die Druckbranche im weiteren Strukturwandel begleitet, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichert und den Arbeitnehmern attraktive Arbeitsbedingungen und Perspektiven für die Zukunft bietet. Jetzt gilt es, die Reformbedürftigkeit des MTV nicht zu beklagen, sondern aktiv daran mitzuwirken, die Regelungen zu verbessern.
Ein Flächentarifvertrag, der die Rahmenbedingungen einer Branche regelt, liegt im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, weil er für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt und Arbeitskämpfe nicht zwischen Belegschaften und Geschäftsleitung ausgetragen werden. Deshalb sollten diejenigen Ratgeber, die einer Abkehr vom Flächentarifvertrag das Wort reden, die Folgen bedenken.