Aus den Unternehmen
Bvdm: Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen ist untauglich und verfassungswidrig
Mittwoch 18. November 2015 - Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) kritisiert den vom Bundes-arbeitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen. Er fordert erhebliche Korrekturen, um eine Schädigung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verhindern.
„Die geplanten Einschränkungen der unternehmerischen Freiheiten sind nicht hinnehmbar und gehen zudem komplett an der Realität der Betriebe vorbei“, kommentiert Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm den Entwurf.
Für die mittelständisch geprägte Druckindustrie sind Kooperationen zwischen Unternehmen über Werkverträge ein wichtiges Instrument, um eine effiziente Auslastung der Kapazitäten zu erreichen und Kunden adäquat zu bedienen. Restriktionen in diesem Bereich erschweren bewährte und legitime Verfahren der arbeitsteiligen Wirtschaft erheblich.
Weiterhin ist eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Zeit-arbeitnehmer praxisfremd. Sie führt zu einer deutlich höheren Belastung der Unternehmen, da für Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden, nunmehr weitere Vertretungen eingearbeitet werden müssten.
Die Einführung des Anspruchs auf „equal pay“ nach 9 Monaten verteuert die Zeitarbeit und greift massiv in die Tarifautonomie ein. Die in der Druckindustrie geltenden Tarifverträge über Lohnzuschläge für Zeit-arbeiter, die bereits nach 4 Wochen einsetzen, würden durch das neue Gesetz nach 12 Monaten ausgehebelt.
Als verfassungswidrig bezeichnet der bvdm das Verbot, in bestreikten Unternehmen Zeitarbeiter einzusetzen – selbst wenn diese bereits vor Beginn des Streiks im Unternehmen tätig waren. Hier greift die Politik zu Lasten der Arbeitgeber in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie ein. Ungeachtet der Neutralitätspflicht des Staates zwingt sie Arbeitgeber, sich einem Streik zu beugen, indem sie ihm Mittel zur Ab-wehr streikbedingter Schäden aus der Hand schlägt.
Der bvdm mahnt den Gesetzgeber an, das Gesetz den Realitäten wirtschaftlichen Handelns anzupassen und die Perspektiven für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht durch Überregulierungen zu gefährden.