Offsetdruck
Sicher in die Zukunft mit KBA-Safe
Mittwoch 07. September 2016 - Im Zuge der strategischen Ausrichtung als Full-Care Service Provider bietet KBA-Digital & Web Solutions mit KBA-Safe eine weitere Dienstleistung an, die bei älter werdenden Rotationsanlagen im Markt an Bedeutung gewinnt. Das neue Serviceprodukt umfasst die Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen.
Der Leistungsumfang deckt die komplette Projektierung und Durchführung in Abstimmung mit der Produktionsplanung des Kunden ab. Dies beinhaltet die Bestimmung der zu prüfenden Komponenten, die Erstellung der anlagenspezifischen Prüfprotokolle, die Bereitstellung der Messmittel sowie eine Dokumentation der Prüfergebnisse. „Durch die Installation kennen wir die KBA-Maschine bis ins kleinste Detail. Die erste Überprüfung wird im Rahmen der Inbetriebnahme durchgeführt. Somit haben wir alle Daten und können bei der Wiederholungsmessung darauf aufbauen.“ so Thomas Potzkai, Bereichsleiter Service bei KBA-Digital & Web.
Erste Wiederholungsprüfung bei DuMont Druck in Köln
Eine erste Wiederholungsprüfung an einer KBA Commander der DuMont Druck Köln GmbH & Co. KG wurde erfolgreich durchgeführt. Die Anlage besteht aus 15 Rollenwechslern, 11 Drucktürmen und drei Falzapparaten sowie zahlreichen Schaltschränken. In enger Abstimmung mit Thomas Lompa, dem Leiter der Betriebstechnik, konnte die Überprüfung ohne unvorhergesehene Produktionsunterbrechungen durchgeführt werden. „Sowohl mit der Planung, der Messung und der Dokumentation von Koenig & Bauer sind wir sehr zufrieden. Unsere Bedürfnisse wurden fachlich sehr gut aufgenommen. Unsere nächste Wiederholungsprüfung wird mit Sicherheit erneut von Koenig & Bauer durchgeführt.“
Prüfung KBA-Safe ab sofort in Deutschland möglich
KBA-Digital & Web Solutions bietet diese Dienstleistung „KBA-Safe“ ab sofort als Einzelprojekt oder als modularer Baustein im Rahmen längerfristiger Serviceverträge an. Die Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN-EN 60204-1 (VDE0113-1) ist in Deutschland für den Betreiber verpflichtend. Nach den DGUV-Richtlinien wird empfohlen, die Wiederholungsprüfung in Intervallen von vier Jahren bzw. entsprechend fortlaufender Risikobewertung durchführen zu lassen.