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bvdm kritisiert zweistufige Erhöhung des Mindestlohns auf 9,35 Euro

Freitag 29. Juni 2018 - Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission überraschend entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben: ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 nochmals auf 9,35 Euro pro Stunde. Abweichend vom vorgesehenen Verfahren werden durch die zusätzliche Erhöhung auch die Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres 2018 berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes hätte nach 2019 eigentlich erst wieder 2021 angestanden.

„Es verwundert doch sehr, dass die Mindestlohnkommission sich nicht an die von ihr selbst aufgestellten Regeln zur Anpassung des Mindestlohns hält. Warum die Kommission den Mindestlohn vorzeitig ein weiteres Mal erhöht und sich dabei auf Tarifabschlüsse stützt, die gerade nicht in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren liegen, ist nicht nachvollziehbar.“ so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. (bvdm). „Die Mindestlohnkommission muss sich bewusst machen, dass sie keine Tarifverhandlungen führt. Diese sind den Sozialpartnern vorbehalten.“
 
Bereits im März hatte der bvdm im Rahmen seiner Stellungnahme als Sachverständiger gegenüber der Mindestlohnkommission darauf hingewiesen, dass bereits eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro für einige Betriebe der Branche schwierig umzusetzen sei. „Die jetzt vorgesehene vorzeitige Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde könnte für einige Betriebe sogar existenzbedrohend sein“, kritisiert Deimel. „Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, bei der Anpassung des Mindestlohns branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer. „Die Lohnentwicklung darf sich nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung einer Branche abkoppeln.“

www.bvdm-online.de
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