Die Branche am Montag!

Aus den Unternehmen

bvdm: Mobile Arbeit braucht Flexibilität statt Regulierung

Samstag 05. Dezember 2020 - Der Plan von Arbeitsminister Heil, für Arbeitnehmer ein Recht auf mobiles Arbeiten an 24 Tagen im Jahr zu schaffen, wurde von der CDU/CSU-Fraktion zwar abgelehnt, vom Tisch ist das Thema jedoch nicht: Der Minister hat nunmehr einen neuen Entwurf für ein »Mobile-Arbeit-Gesetz« zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt. Doch auch dieser geht aus Sicht des bvdm in die falsche Richtung und darf nicht im Rahmen von Kompromisspaketen innerhalb der großen Koalition durchgewunken werden. Denn damit würde, quasi durch die Hintertür, doch ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf mobiles Arbeiten geschaffen werden.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ermöglichen viele Unternehmen Arbeit von zuhause aus. Diese oft improvisierten Krisenlösungen liefern aber allenfalls ein schwaches Indiz dafür, welche Arbeiten auf Dauer ohne Probleme außerhalb des Betriebes erbracht werden können.
Ob und inwieweit ein Arbeitgeber Arbeit außerhalb des Betriebes ermöglicht, ist eine Frage freier unternehmerischer Entscheidung. Mobile Arbeit gegen seinen Willen durchzusetzen, wäre ein unangemessener, einseitiger Eingriff in das Arbeitsverhältnis. Eine nicht form- oder fristgerechte Ablehnung darf nicht einfach in eine Zustimmung des Arbeitgebers zu mobiler Arbeit nach den Wünschen des Arbeitnehmers umgedeutet werden.
Wer mobile Arbeit fördern will, muss sie erleichtern. Das gilt insbesondere für Arbeitsschutzvorschriften und das starre Arbeitszeitrecht. Dürfen Mitarbeiter ihren Arbeitsort selbst wählen, müssen sie auch stärker für ihr Arbeitsumfeld verantwortlich sein. Können Arbeitszeit und Freizeit selbst organisiert werden, muss auch das Arbeitszeitgesetz mehr Freiräume bei Pausen- oder Ruhezeiten bieten.
Insbesondere angesichts der Belastungen, denen die Druck- und Medienbetriebe derzeit ausgesetzt sind, sollte der Gesetzgeber sie nicht mit zusätzlicher Regulierung gängeln. Die vorgesehene umfassende Arbeitszeitaufzeichnung würde Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit unnötiger Bürokratie belasten und der bewährten Vertrauensarbeitszeit die Grundlage entziehen.
Ein moderner rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten muss dagegen klarstellen, dass mehr Freiheit auch mehr Eigenverantwortung bedeutet. Dafür setzt sich der bvdm mit Nachdruck ein.
Zur Unterstützung der Betriebe, die derzeit verstärkt mobile Arbeit einsetzen, gibt der bvdm ferner ein FAQ-Papier zu aktuellen Fragen rund um Homeoffice und mobile Arbeit heraus, das die Mitglieder der Landesverbände kostenlos bei ihrer Verbandsgeschäftsstelle erhalten können.

www.bvdm-online.de
Zurück zur Übersicht
Die aktuelle Ausgabe!
Die Branche am Montag!