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bvdm und Druckbetriebe wenden sich an die Politik: Gesetzentwurf zum Adresshandel beeinträchtigt ganze Teile der Druckindustrie

Mittwoch 18. März 2009 - Der Bundesverband Druck und Medien und die Betriebe der deutschen Druck- und Medienindustrie wenden sich auf breiter Front vehement gegen die geplante Einschränkung des Listenprivileges beim Adresshandel im Bundesdatenschutzgesetz.

Neben Gesprächen des bvdm mit der Politik auf Bundesebene appellieren derzeit flächendeckend die Betriebe an ihre Wahlkreisabgeordneten im Bund, die gravierenden Folgen der geplanten Gesetzesänderung für die einzelnen Betriebe zu bedenken.

Die Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels soll nach der Gesetzesvorlage nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Das so genannte „Listenprivileg“ würde aber die deutsche Druckindustrie schwer treffen.

bvdm-Hauptgeschäftsführer Thomas Mayer: „Die Druckunternehmen in Deutschland leben zu einem großen Teil von personalisierter Werbung, ohne die ein für werbetreibende Unter-nehmen lebenswichtiges, gezieltes Ansprechen potenzieller Kunden kaum mehr möglich ist. Wird die Nutzung von reinen Adressdaten für Werbezwecke künftig von der ausdrücklichen Einwilligung Betroffener abhängig gemacht, ist die direkte postalische Ansprache potenzieller Neukunden faktisch nicht mehr möglich.“

Die Konsequenz: Der Markt für Werbedrucksachen würde einbrechen. Der gesamten Branche drohen damit in der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen

Lage weitere erhebliche Umsatzeinbußen. Mayer: „Die geplante Gesetzes-änderung hat gravierende Folgen für unsere Unternehmen und deren Beschäftigen.“

Dabei stellt der bvdm klar: Der Verband hat – gemeinsam mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e. V. – den kriminellen Umgang mit Kundendaten immer verurteilt, zugleich aber auch darauf hin-gewiesen, dass mit einem Verbot des Adresshandels Datenmissbrauch nicht zu verhindern ist.

Die der Politik vorgestellten Alternativen für eine erhöhte Trans-parenz und Aufklärung für Verbraucher blieben bisher ungehört. Nun hofft der bvdm und die Betriebe mit ihren gemeinsamen Aktionen auf ein Einlenken der Bundesregierung.

Mayer: „Ein Fehl-verhalten „schwarzer Schafe“ darf nicht dazu führen, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, die ganze Branchen in mitunter existenzgefährdender Weise bedrohen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird im März und April im Bundestag beraten.

www.bvdm-online.de
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