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Neue Berufsbilder für Drucker und Siebdrucker ab 2011

Freitag 05. November 2010 - Die Berufe Drucker und Siebdrucker werden umfassend reformiert. Geplant ist, dass die neuen Ausbildungsordnungen voraussichtlich zum 1. August 2011 in Kraft treten.

Die Sachverständigen des Bundes haben ihre Arbeit abgeschlossen. Die Verordnungsentwürfe liegen den Ministerien zur Abstimmung vor.
Der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) hat sich in seiner jüngsten Sitzung in Leipzig auch auf folgende Berufsbezeichnungen geeinigt: Medientechnologe Druck für den Drucker, Medientechnologe Siebdruck für den Siebdrucker und Medientechnologe Druckverarbeitung für den industriellen Buchbinder. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesministerium für Wirtschaft, das die Berufsnamen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und dem Bundesinstitut für Berufsbildung sowie dem Justizministerium festlegt.

Gegenüber den bisherigen Ausbildungsordnungen soll es weit reichende Veränderungen geben. Nicht nur technische Neuerungen in der Branche finden in den neuen Verordnungen Berücksichtigung, sondern auch die vielfältigen Spezialisierungsmöglichkeiten.

Neu ist der Verzicht auf die Fachrichtungen. Bisher gibt es in der Ausbildungsordnung zum Drucker die vier Fachrichtungen Flachdruck, Hochdruck, Tiefdruck und Digitaldruck. Ersetzt werden sollen sie durch Berufsprofile für die Bereiche Bogenoffsetdruck, Akzidenz-Rollenoffsetdruck, Zeitungsdruck, Formulardruck, Illustrationstiefdruck, Tapetendruck, Dekortiefdruck, Verpackungsdruck, Etiketten-Rollendruck, Flexodruck, Digitaldruck, großformatiger Digitaldruck und künstlerische Druckverfahren. Diesen Bereichen sind Wahlqualifikationen zugeordnet, aus denen der Ausbildungsbetrieb künftig wählen kann.

Die Inhalte tragen dem zunehmenden Automatisierungsprozess in den Druckunternehmen Rechnung. Notwendige Kompetenzen für die Drucksteuerung aus den Bereichen Mechanik, Elektrik, Elektronik, Pneumatik, Elektropneumatik und Hydraulik werden weiter ausgebaut. Mehr Bedeutung soll auch dem Instandhalten von Druckmaschinen in Ausbildung zukommen.

Die aktuell gültigen Wahlqualifikationsbausteine wurden neu strukturiert. Sie umfassen u. a. Spezifika der Datenvorbereitung für den Digitaldruck, die unterschiedlichen Druckformherstellungsverfahren, die Leitstandtechnik, Veredelungsprozesse, Druckweiterverarbeitungsprozesse sowie die Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung für die unterschiedlichen Rollendruckverfahren.

Analog zur neuen Struktur der Druckerausbildung ist die neue Verordnung für die Siebdruckerausbildung aufgebaut. Das Alleinstellungsmerkmal des Siebdrucks ist nach wie vor, dass Siebdruckereien oft auch einen Großteil der Druckvorstufe und der Druckformherstellung beherrschen. Neu ist, dass dem großformatigen Digitaldruck und dem Tampondruck in Form von Wahlqualifikationen breiteren Raum gewidmet ist.

Die Kernqualifikationen beim Medientechnologen Siebdruck umfassen folgende Berufsbildpositionen: Drucktechnologien und Prozesse, Planen des Ablaufs von Druckaufträgen, Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung, Vorbereiten des Siebdruckprozesses, Steuern des Siebdruckprozesses, Siebdruckweiterverarbeitung sowie Instandhalten von Druckmaschinen.

Die prüfungsrelevanten Wahlqualifikationen beziehen sich u. a. auf den Bogensiebdruck, den Rollensiebdruck, den Körpersiebdruck u. a. m. Weitere Wahlqualifikationen beziehen sich auf standardisierten Siebdruck, Druckveredelung, Produktbearbeitung (Werbetechnik), Druckweiterverarbeitung, Schneidplottechnik, Transfertechnik und den rotativen Siebdruck. Neu ist auch das Wahlmodul Kundenberatung, das insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe von Bedeutung sein kann.

Auf der Basis der Verordnungsentwürfe bereiten derzeit Bundesverband Druck und Medien und die Gewerkschaft ver.di unter Federführung des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) weitere Informationsschriften für die Ausbildungsbetriebe vor.

www.bvdm-online.de
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