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Zur Altersvorsorge: Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier

Dienstag 16. Juli 2002 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, der Bundesverand Druck und Medien (BVDM) und der Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HPV) haben ein Branchenmodell zur betrieblichen Altersvorsorge entwickelt.

Es handelt sich um eine überbetriebliche Pensionskasse, die von der Gerling Pensionskasse, einer hundertprozentigen Tochter der Gerling Konzern Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, durchgeführt wird. Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des BVDM bezeichnete das neue Modell als Beispiel dafür, wie Unternehmen von ihren Verbänden profitieren können: „Wir haben sichergestellt, daß der Durchführungsträger dem Arbeitgeber so viele Aufgaben wie möglich abnimmt.“ Der Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier sei aufgrund seines kollektiven Charakters günstig zur privaten Altersversorge. Im Gegensatz zu anderen Versorgungsverträgen, bei denen die Verwaltungskosten oft zehn bis fünfzehn Prozent betrügen, lägen beim neuen Branchenfonds die Kosten unter fünf Prozent.

Das Modell bietet eine steuerfreie Beitragszahlung von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Daraus ergibt sich ein Betrag von 2.160 Euro im Jahr 2002. Da dieser Betrag aus dem Bruttoeinkommen erbracht wird, erfolgt die Besteuerung der Rente erst bei Auszahlung. Wer über den Betrag von 2.160 Euro hinaus in seine Altersvorsorge investieren möchte, kann maximal weitere 1.752 Euro in die Kasse einzahlen. Diese Summe unterliegt dann einer Pauschalversteuerung mit 20 Prozent. Bei beiden Varianten sind die Beiträge bis Ende 2008 zudem sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus steht innerhalb der Pensionskasse auch der Weg offen, die sogenannte Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall müssen die Beiträge aus dem Nettoeinkommen erbracht werden. Diese Variante soll insbesondere für kinderreiche Beschäftigte mit relativ geringem Einkommen Vorteile bringen.

Zusätzlich zu diesen drei betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Pensionskasse haben die Beschäftigten die Möglichkeit, die Riester-Förderung innerhalb eines privaten Altersvorsorgevertrages zu nutzen. Dabei gelten dieselben Konditionen wie bei der betrieblichen Vorsorge. Vorteilhaft ist bei diesem Weg, daß auf die Leistungen bei Bezug in der Regel keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Außerdem läßt sich das in einem privaten Altersvorsorgevertrag gebildete Kapital auch zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwenden.

www.bvdm-online.de
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