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Creo gewinnt Berufungsverfahren

Dienstag 15. Oktober 2002 - Wie Creo Inc. mitteilt, hat der United States Court of Appeals for the Federal Circuit (US-Berufungsgericht) bestätigt, daß Creo's maschinenintegrierte Bebilderungstechnologie für Digital-Offsetdruckmaschinen die Patente, die Gegenstand der Rechtsauseinandersetzung sind, nicht verletzt.

Das US-Berufungsgericht verkündete am 17. September 2002 das entsprechende Urteil. Damit wurde das Urteil des United States District Court for the District of Delaware (US-Bezirksgericht von Delaware), nach dem das Bebilderungssystem von Creo für Digital-Offsetdruckmaschinen (DOP, Digital Offset Printing) nicht gegen Patente von Presstek, Inc. verstößt, in jeder Hinsicht bestätigt. Das Berufungsgericht kam lediglich in dem Punkt zu einer abweichenden Auffassung, daß eines der Presstek-Patente für ungültig zu befinden sei.
„Es freut uns, daß das Gericht die Einzigartigkeit unserer Bebilderungstechnologie bestätigt hat und daß unsere Technologie die Patente von Presstek nicht verletzt“, erklärte Dan Gelbart, Creo President und Chief Technology Officer von Creo. „Damit steht einem fortgesetzten Erfolg unseres Geschäfts mit DOP-Bebilderungssystemen und der Belieferung unserer Partner mit DOP-Ausrüstungen nicht im Weg.“
Creo hat ursprünglich am 12. August 1999 Klage eingereicht, um durch einen Urteilsspruch bestätigt zu bekommen, daß die betreffenden Creo-Technologie die Patente von Presstek nicht verletzt oder Druckmaschinenhersteller dazu bringt, Patente von Presstek zu verletzen. Creo sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, nachdem bestehende und potenzielle Creo-Kunden seitens Presstek mit der Anschuldigung konfrontiert worden waren, daß Creo Patente von Presstek verletze. Presstek rechte daraufhin eine Gegenklage ein und das Gericht legte die beiden Fälle zusammen.

www.creo.com
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