Verbrauchsmaterialien
Rechtssicherheit für 3M-Folienkombination
Freitag 12. April 2013 - Die Kombination aus perforierter Fensterfolie und Kratzschutzfolie von 3M hat eine Allgemeine Bauartgenehmigung erhalten und bietet so Rechtssicherheit für viele Applikationen etwa in der Werbung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Nachdem erstmals in Deutschland für Kraftomnibusse die Rechtsgrundlage für eine Kombination aus einer Fensterfolie mit Laminat und einer Kratzschutzfolie für den Innenbereich geschaffen wurde, hat es die 3M Deutschland GmbH geschafft, eine geeignete Folienkombination zu spezifizieren, welche erfolgreich geprüft und mit einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) zertifiziert wurde. Ab sofort dürfen daher die 3M Folien Scotchcal Serie 8173 mit dem Laminat 8914i und die Kratzschutzfolie für den Innenbereich SCLARL400/SH7CLARL auch kombiniert verklebt werden.
Bisher war zwar die einzelne Anwendung der Folien durch so genannte ABGs und Freigaben vom Kraftfahrtbundesamt erlaubt, aber in der letzten Zeit wurden die Folien zum Beispiel auf vielen Bussen kombiniert verklebt, wobei die Kratzschutzfolie von innen als Schutz vor Vandalismus dient und die Fensterfolie mit Laminat von außen als bedruckte Werbefläche.
Hinsichtlich dieser Kombination bestand jedoch bisher eine gesetzliche Grauzone, so dass Verkehrsmittel, wenn diese mit beiden Folien beklebt waren, stillgelegt werden konnten beziehungsweise die Folien entfernt werden mussten.
Der Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung gingen ausführliche Materialprüfungen voran, bei denen es in erster Linie um die Sicherheit der Fahrgäste ging. Damit gibt es nun endlich für Deutschland eine gesetzliche Grundlage, die etwa Bus- und Verkehrsunternehmen, Außenwerbe-Anbietern und Busherstellern Rechtssicherheit für die Kombination der Fensterfolie mit der Kratzschutzfolie von 3M bei Außenwerbe-Anwendungen bietet. Diese Regelung soll später auch die Basis für eine europaweit einheitliche Regelung bilden.