Aus den Unternehmen
Erhöhung des Mindestlohns: bvdm nimmt Stellung
Donnerstag 08. März 2018 - Zum 1. Januar 2019 soll der gesetzliche Mindestlohn zum zweiten Mal seit seiner Einführung angepasst werden. In einer Stellungnahme an die zuständige Mindestlohnkommission hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) als Sachverständiger notwendige Änderungen gefordert. Eine Erhöhung könne das gesamte Lohngefüge zahlreicher Druck- und Medienbetriebe ins Wanken bringen, warnt der Verband.
Für die Stellungnahme hat der bvdm eine Befragung unter seinen Mitgliedsbetrieben durchgeführt. Auf dieser Grundlage kommt er zu dem Schluss, dass eine zu erwartende Erhöhung des gesetzlichen Mindest-lohns auf 9,19 Euro erhebliche Auswirkungen auf Teile der Branche hätte.
So könnten Unternehmen die entstehenden Kosten durch höhere Löhne nicht ohne Weiteres durch Preiserhöhungen gegenfinanzieren. Das gelte besonders für Betriebe, die sich in einem starken Konkurrenzkampf mit dem günstiger produzierenden Ausland befinden. In Zeitungsdruckereien wären steigende Zustellkosten die Folge, was sinkende Verkaufszahlen nach sich ziehen würde. Gerade für kleinere Zeitungen kann dies existenzbedrohend sein.
„Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert bei der Anpassung des Mindestlohns statt einer starren Kopplung an den Tarifindex, der stark von großen Branchen dominiert wird, branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen“, unterstreicht bvdm-Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Albert Deimel. „Die Lohnentwicklung darf sich nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung einer Branche abkoppeln.“
Bis Ende Juni 2018 wird die Mindestlohnkommission über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden und der Bundesregierung ihren zweiten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen.