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bvdm: Neue Prüfrichtlinie sorgt für Klarheit bei der technischen Abnahme von Lackierwerken an Bogenoffsetdruckmaschinen

Donnerstag 15. Dezember 2016 - Eine neue Prüfrichtlinie des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) regelt erstmals die technische Abnahme von Lackierwerken. Streitigkeiten zwischen Druckereien und Druckmaschinenverkäufern über nachträglich festgestellte Qualitätsmängel können so vermieden werden.

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Die Richtlinie legt Prüfbedingungen und Grenzwerte für die Abnahme von Lackierwerken mit Kammerrakelsystemen an Bogenoffsetdruckmaschinen bis zur Formatklasse VIIB (121 cm × 165 cm) fest. Die vom bvdm und dem VDMA als Interessenvertretungen der Druckindustrie bzw. der Druckmaschinenhersteller gemeinsam getragene Richtlinie erleichtert die Vereinbarung einer technischen Abnahme beim Vertragsabschluss über den Kauf einer Druckmaschine mit Lackierwerk.
 
Die neue Richtlinie ergänzt die Regelungen im Handbuch zur technischen Abnahme von Bogenoffsetdruckmaschinen. Beratung und Unterstützung bei der technischen Abnahme von Offsetdruckmaschinen bieten die Druck- und Medienverbände bzw. deren PrintXMedia-Beratungsgesellschaften.
 
Für Mitglieder der Verbände Druck und Medien ist die Richtlinie von 12 Seiten Umfang kostenlos über den bvdm-Shop erhältlich und kann bei den Druck- und Medienverbänden bestellt werden. Die Schutzgebühr für Nichtmitglieder beträgt 25 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

www.bvdm-online.de
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