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BALDWIN verklagt technotrans auf Schadenersatz
Donnerstag 19. Mai 2005 - Die Baldwin Technology Company, Inc. hat bekannt gegeben, dass ihre Tochtergesellschaft Baldwin Germany GmbH, Augsburg/Deutschland, Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen die technotrans AG, Sassenberg, eingereicht hat. Geltend gemacht werden 32.672.592,- Euro (rund 41.000.000,- US-Dollar) als Folge einer Patentverletzung. Auf der Grundlage der von technotrans erteilten Auskünfte wurde der geltend gemachte Schadenersatz entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe des Verletzergewinns berechnet.
Die Verletzungsklage war von Baldwin Germany im Jahr 2000 erhoben worden. Im November 2002 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in diesem Patentverletzungsprozess für Baldwin Germany und gegen technotrans. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass technotrans Baldwin´s Kühlkombinationspatent mit Kombinationsgeräten verletzte, die bis zum Jahr 2002 verkauft worden waren. technotrans hat gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben; das Verfahren schwebt noch.
Im Juli 2004 hat das Bundespatentgericht in München die Rechtsbeständigkeit des Kühlkombinationspatents von Baldwin Germany bestätigt, das von technotrans mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen worden war. Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichtes hat technotrans Nichtigkeitsberufung zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Auch dieses Verfahren läuft noch.
Das günstige Urteil des Bundespatentgerichts zur Rechtsbeständigkeit des Patentes und das positive Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Patentverletzung durch technotrans haben BALDWIN ermutigt, die nächste Phase in diesem Rechtsstreit einzuleiten, nämlich die Klage auf Zahlung von Schadenersatz. Karl Pühringer, einer der Vizepräsidenten von BALDWIN, kommentierte den Rechtsstreit wie folgt: Wir sind der Auffassung, dass die Benutzung der Baldwin-Technologie durch technotrans unserer Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt hat