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Verbrauchsmaterialien

Migrationsarme Lacke von Fujifilm

Montag 10. Mai 2010 - Mehr Sicherheit in der Herstellung von lebensmittelkonformen Verpackungen

Mit der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 haben der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Lebensmittelkonformität von Verpackungen neufestgelegt. So heißt es in der Verordnung, „daß Bedarfsgegenstände, die als Fertigerzeugnisse dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder die
bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, keine Bestandteile an das abgepackte Lebensmittel in Mengen abgeben dürfen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels herbeizuführen oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.“

Demnach tragen sowohl Hersteller von Packmitteln als auch diejenigen, die Produkte auf den Markt bringen, die Verantwortung für die Lebensmittelkonformität der Verpackungen. Folglich sind auch alle Druckereien von der veränderten Rechtslage betroffen, die Verpackungen für den Lebensmittelsektor produzieren. Inzwischen haben einige Verbraucherschutz-Organisationen angekündigt, Verpackungen künftig strenger als bisher auf ihre Konformität mit der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 hin zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund hat nicht nur bei vielen Lebensmittelanbietern, sondern auch bei den Herstellern der entsprechenden Verpackungen die Verunsicherung zugenommen. Hier wie da stellt man sich die Frage: Was müssen wir in unseren Prozessen eventuell verändern, damit wir auf der sicheren Seite sind und eventuellen Konformitätsprüfungen gelassen entgegen sehen können?

Im Gegensatz zu anderen Produktgruppen, die in der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 berücksichtigt werden, sind die im Druck verwendeten Materialien `Druckfarben und Lacke/Beschichtungen´ allerdings in keiner individuellen Verordnung geregelt. Deshalb wird bei ihnen die Kunststoff-Richtlinie 2002/72/EG (inklusive einiger Aktualisierungen) herangezogen, um Ausgangs- und Zugangsstoffe sowie Migrationslimits für Überdrucklacke zu definieren. Hierzu erarbeitet das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) ?Empfehlungen im Rahmen des Lebensmittels, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuchs‚ (LFGB), bekannt als `Kunststoff-Empfehlungen´. Zudem beschreibt die Verordnung (EG)
2023/2006 ergänzend die `gute Herstellungspraxis´ für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Alles in allem also eine Vielzahl gesetzlicher Auflagen, die in der Produktion von Packmitteln für den Food-Sektor über die gesamte Prozesskette zu beachten sind.
Zudem fordern die gesetzlichen Auflagen eine lückenlos rückverfolgbare Qualitätssicherung und Kontrolle, die angemessen dokumentiert werden und den Behörden zugänglich sein muss.

Abgesehen von der sorgfältigen Auswahl geeigneter Verbrauchsmaterialien ˆ angefangen bei den Substraten, Druckfarben und Feuchtmittelzusätzen über die Lacke bis hin zu den Waschmitteln, Leimen und Druckhilfsmitteln ˆ müssen Druckereien in der Herstellung von Kontaktmaterialien für Lebensmittel unter anderem auch dem Thema Sauberkeit besondere
Aufmerksamkeit schenken. So sind unter allen Umständen materialbedingte, stoffliche Verschleppungen aus vorherigen Druckaufträgen zu vermeiden und die Gesamtsysteme entsprechend zu reinigen. Zudem kann es ratsam sein, alte Lacktücher gegen neue auszutauschen oder Lackwerke mit migrationsarmem Lack zu `spülen´, um alle Rückstände unter anderem aus den Leitungen zu entfernen. Auch zusätzliche Makulaturbögen können höhere Sicherheit liefern.

Maximale Sicherheit ist nur in standardisierten, dokumentierten Prozessabläufen gewährleistet. Wird beispielsweise mit UV-Lack gearbeitet, müssen UV-Lampen regelmäßig gewartet und auf ihre Leistung hin geprüft werden, um die vollständige Durchhärtung der Lacke zu garantieren.

Es liegt auf der Hand: Angesicht der angekündigten Verschärfung der Kontrollen bei Packmitteln für den Lebensmittelbereich und der Vielzahl gesetzlicher Vorgaben sind viele Verpackungsdruckereien auf fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Optimierung ihrer Produktionsprozesse angewiesen. „Als einer der weltweit führenden Hersteller von Lacken und
Pressroom-Chemikalien verfügt Fujifilm über umfassendes Praxis-Know-how rund um diese komplexe Thematik. Diese Erfahrungen sind jetzt in unsere neue Low Migration-Produktlinie eingeflossen. So können wir unsere Kunden beratend an die Hand nehmen und ihnen garantieren, dass
sie ihre Konformitätsverpflichtungen in der Herstellung von Packmitteln für den Lebensmittelbereich sicher einhalten, sofern sie auch ansonsten ihre Prozesse entsprechend anpassen“, empfiehlt Jürgen Geyer, bei Fujifilm Deutschland Produkt Manager für Pressroom Solutions, sein Unternehmen als Partner in diesem spannenden, aber eben sensiblen Marktsegment.

So rezeptiert und fertigt Fujifilm alle seine neuen Low Migration-Produkte in Übereinstimmung mit den EuPIA-Leitlinien (European Printing Ink Association) und der ?Guten Herstellungspraxis für die Produktion von Verpackungsdruckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittelverpackungen und Gegenständen‚ (GMP), die ebenfalls von der EuPIA definiert wurde.

Unter anderem folgende Faktoren können einen Einfluss auf das Migrationspotenzial und damit auf die Konformität von Verpackungen für Lebensmittel haben:

Bedruckstoff
– Faser- und Strichqualität
– Wegschlagverhalten
– Folieneigenschaften
funktionelle Barriereeigenschaften
Lacktuch bzw. Polymerplatte
Druckgeschwindigkeit
Farbbelegung
Lackauftragsmenge
– Verarbeitungsviskosität durch Temperatureinfluss
– Rasterwalze (theoretisches Volumen und reale Transfermenge)
Trocknereinstellungen und Stapeltemperatur
– Dispersionslack: IR und Heißluft
– UV-Lack: Strahlerleistung
Abklatschverhalten

www.fujifilm.de
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