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Neue Wahlqualifikationen für Mediengestalter
Mittwoch 01. Mai 2013 - Ab August 2013 wird das Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten in dem Schlüsselberuf Mediengestalter um neue Qualifikationsmöglichkeiten erweitert. Im Rahmen der Novellierung wurden neue Qualifikationsmodule entwickelt, die sich auf die Bereiche Dekorvorlagenherstellung, Fotolabor und Fotomedienlabor, 3D-Grafikerstellung, Content-Erstellung, Social-Media-Marketing und den Großformatigen Digitaldruck beziehen.
In den drei Berufsbereichen Dekorvorlagenherstellung, Fotolabor und Fotomedienlabor wurde in den letzten Jahren bereits verstärkt der Mediengestalter Digital und Print ausgebildet. Für diese Unternehmen ergeben sich durch die Integration der Ausbildungsinhalte in den Mediengestalter neue Ausbildungsmöglichkeiten und für die Auszubildenden mit der breiten Aufstellung des Berufsbildes bessere Berufschancen.
Mit 3D-Grafikerstellung, Social-Media-Marketing und Content-Erstellung sowie der Möglichkeit im Großformatigen Digitaldruck ausbilden zu können, entstehen für Druck- und Medienbetriebe neue zukunftsorientierte Ausbildungsmöglichkeiten.
Die Ausbildungsinhalte und mögliche Prüfungsanforderungen für die ergänzenden Prüfungsstücke sind erarbeitet. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print zum 1. August 2013 in Kraft tritt.
Seitens des ZFA wurde eine Kurzinformation erarbeitet, die ab sofort über die Verbände Druck und Medien erhältlich sind. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, wird vom ZFA eine Neuauflage der Informationsbroschüre „Mediengestalter Digital und Print“ aufgelegt. Gleichzeitig wird auch das Tool zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans um die neuen Wahlqualifikationen ergänzt, so dass auch weiterhin eine einfache Möglichkeit gegeben ist, den betrieblichen Ausbildungsplan online zu erstellen.