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bvdm fordert Wachstumspolitik

Freitag 30. August 2013 - Der Bundesverband Druck und Medien setzt sich ebenso wie die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand für eine Steuerpolitik ein, die wirtschaftliches Wachstum in Deutschland fördert. Dazu gehörten notwendige Steuerstrukturreformen, welche die mittelständische Druckindustrie entlasten statt belasten.

Dafür müsse, so bvdm-Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Albert Deimel, das Unternehmenssteuerrecht mittelstandsfreundlicher und einfacher ausgestaltet werden, beispielsweise indem die geltenden Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer weiter abgemildert werden. Breite Zustimmung im bvdm findet auch die Forderung der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand nach der überregional ansässige Unternehmen Gewerbesteuerzahlungen bei ihrem Finanzamt am Hauptsitz abwickeln dürfen. Zusätzlich müssen die Thesaurierungsrücklage deutlich attraktiver ausgestaltet und der Investitionsabzugsbetrag stärker flexibilisiert werden. Außerdem befürwortet der bvdm den Vorschlag der Mittelstandsverbände nach der die Grenze der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro angehoben wird.

Deimel: „Steuerliche Mehrbelastungen für die mittelständische Druckindustrie als standorttreue Arbeitgeber darf es auch vor allem angesichts des schwierigem Umfeldes der Branche nicht geben.“ Pläne zum Ausbau der Substanzbesteuerung durch eine wiederbelebte Vermögensteuer oder die Einführung einer Vermögensabgabe lehnt der bvdm ebenso ab wie eine Erhöhung des Einkommensteuertarifs. Einkommensteuererhöhungen belasten den Mittelstand, da Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihre Gewinne über die Einkommenssteuer versteuern.

„Die Belastung für die Unternehmen durch eine Vermögenssteuer wären für unsere Branche wettbewerbsgefährdend und in Teilen ruinös“, so Deimel. Da die Vermögenssteuer nur wenig auf die Höhe der tatsächlich erwirtschafteten Gewinne Rücksicht nehme, wirke sich die Vermögenssteuer in schlechten Jahren stärker aus. Absurde Folgen entstünden bei ertragsschwachen Betrieben in der Krise: Liegen keine Erträge vor, ist die Vermögenssteuer aus der „Substanz“ des Unternehmens zu zahlen.
 
Der bvdm wendet sich auch entschieden gegen alle Pläne, Unternehmensnachfolgen durch höhere Erbschaftssteuern zu erschweren. Deimel appelliert vor der Bundestagswahl an die politischen Parteien: „Unsere Branche braucht eine verlässliche Politik, die Planungssicherheit bietet. Steuergesetzänderungen müssen rechtzeitig angekündigt und veröffentlicht werden.“

www.bvdm-online.de
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