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bvdm: Mindestlohngesetz greift in Arbeitsbedingungen der Druckindustrie ein

Samstag 28. Juni 2014 - Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales am 30. Juni 2014 hat der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) in seiner Stellungnahme vom heutigen Tage noch einmal auf die Bedenken der Druckindustrie gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hingewiesen.

„Wer glaubt, als Hochlohnbranche sei die Druckindustrie nicht betroffen, irrt. Auch Unternehmen, die keinen einzigen Arbeitnehmer zu einem Lohn von 8,50 Euro beschäftigen, werden die Auswirkungen zu spüren bekommen“, warnt Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm.
 
Insbesondere kritisiert der bvdm die vorgesehene Reglementierung von Arbeitszeitkonten. Künftig müsste ein Arbeitszeitkonto stets nach 12 Monaten durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen werden. Längere Ausgleichszeiträume, wie sie nach den Tarifverträgen der Druckindustrie möglich sind, wären nicht mehr zulässig. Dieses bewährte System der Beschäftigungssicherung bei schwankenden Auftragslagen dürfe nicht dem Mindestlohn zum Opfer fallen.
 
Sorge bereitet dem bvdm auch der „Sog-Effekt“ des Mindestlohns auf Branchen-Tarifverhandlungen. Das Verhandlungsgleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften könnte durch Anpassungen des Mindestlohns, die der Entwicklung der einzelnen Branchen widersprechen, empfindlich gestört werden.
 
Weiter weist der bvdm darauf hin, dass die im Gesetz vorgesehene „Bürgenhaftung“ von Auftraggebern Unternehmen einem völlig unkalkulierbaren Risiko aussetzt. Auftraggebern eine Haftung für die Mindestlohnansprüche sämtlicher bei beauftragten Dienstleistungsunternehmen, Werkunternehmern und deren Subunternehmern beschäftigten Arbeitnehmern aufzubürden, ist aus Sicht des bvdm daher vollkommen inakzeptabel.
 
„Die Auswirkungen des geplanten Mindestlohns auf die Druckindustrie werden gravierend sein, wenn der Gesetzesentwurf nicht noch wesentliche Änderungen erfährt“, warnt Deimel.

www.bvdm-online.de
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