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bvdm begrüßt Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Dienstag 15. Juli 2014 - Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag, dem 11. Juli 2014, das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Das Gesetz soll sowohl Unternehmen als auch staatliche Auftraggeber dazu bewegen, ihre Rechnungen zügiger zu begleichen. Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm), äußert sich zufrieden: "Der Gesetzgeber hat hier das richtige Zeichen gesetzt. Gerade Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, die für ihre Kunden oft erheblich in Vorleistung gehen, werden von diesem Gesetz profitieren."

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vorsehen, sind dann im Zweifel unwirksam. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Überprüfungs- oder Abnahmefristen gelten künftig im Zweifel als unwirksam, wenn sie 15 Tage überschreiten. Der bvdm hatte sich gemeinsam mit anderen Verbänden aktiv für eine Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs stark gemacht, weil dieser deutlich längere Fristen zuließ.
 
 
 

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