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Neue Richtlinien für Zeitungsbeilagen verbessern Kommunikation zwischen Druckereien und Auftraggebern
Freitag 15. August 2014 - Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat die Richtlinien für Zeitungsbeilagen überarbeitet. Die Richtlinien regeln die Beschaffenheit der Beilagen und enthalten Vorgaben für die Verpackung und Anlieferung. "Die Regeln unterstützen Auftraggeber, Werbeagenturen, Druckereien und Verlage dabei, reibungslos zusammenzuarbeiten", so Harry Belz vom bvdm. "Bei der Zeitungsproduktion ist Zeit ein kritischer Faktor. Entscheidend ist es daher, dass Zeitungsbeilagen im Produktionsprozess störungsfrei verarbeitet werden können."
Die Richtlinien wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) verfasst. Die Aktualisierungen betreffen in erster Linie die Palettierung und Kennzeichnung der Beilagen sowie die Angaben auf dem Lieferschein. Außerdem wurden die Vorgaben für die Griffhöhe konkretisiert.
Der bvdm empfiehlt allen an der Zeitungsproduktion Beteiligten, die aktualisierten Richtlinien zu nutzen und damit im gemeinsamen Interesse einen komplikationslosen Produktionsprozess zu gewährleisten.
Die Richtlinien können abgerufen werden unter: http://bit.ly/1obxmu4