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EU-Datenschutz-Grundverordnung bedroht Druckindustrie

Mittwoch 13. Mai 2015 - bvdm fordert zuständige Bundesminister zum Handeln auf

In einem Schreiben vom 12. März fordert der Bundesverband Druck und Medien gemeinsam mit 27 weiteren Verbänden der datenverarbeitenden Branchen den Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel auf, sich bei den Abstimmungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Anliegen der Wirtschaft einzusetzen. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung muss es sein, das hohe deutsche Datenschutzniveau beizubehalten, nicht aber dieses zu Lasten der datenverarbeitenden Branchen zu verschärfen.
 
Am 13. März 2015 einigte sich der Rat für Justiz und Inneres der EU (JI-Rat) auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den für die Druckindustrie besonders relevanten Artikeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die erzielte Einigung bleibt in entscheidenden Punkten jedoch deutlich zu Lasten der werbetreibenden Wirtschaft hinter dem geltenden deutschen Recht zurück. Derzeit bestehende spezifische Erlaubnistatbestände stünden nach den vorliegenden Entwürfen nicht mehr zur Verfügung. Damit drohen schwerwiegende Folgen ? auch für die Druckindustrie.
 
Die Verbände dringen darauf, dass die Bundesminister sich im Vorfeld und bei der abschließenden Beratung des JI-Rates am 15. und 16. Juni 2015 für die Position der deutschen Wirtschaft einsetzen. Eine wesentliche Forderung ist dabei, dass die Möglichkeit der zweckändernden Datenverarbeitung nicht verkürzt wird. Das bereits sehr hohe deutsche Datenschutzniveau darf nicht zu Lasten der datenverarbeitenden Branchen weiter verschärft werden.

www.bvdm-online.de
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