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Rat der Europäischen Union einigt sich auf EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mittwoch 17. Juni 2015 - Am 15. Juni einigten sich die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Darin sind aus Sicht der Druckindustrie insbesondere die folgenden Punkte positiv zu bewerten: Die Regelung zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung berücksichtigt, wie vom bvdm gefordert, die berechtigten Interessen Dritter. Dies ist für die Neukundengewinnung über Fremdadressen ein ganz entscheidender Punkt. Außerdem stellt der Rat in den Erwägungsgründen klar, dass die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden kann.

In wesentlichen Punkten bleibt die erzielte Einigung jedoch hinter dem derzeit geltenden deutschen Recht zurück. Insbesondere sieht der Entwurf eine Verkürzung der Möglichkeiten zweckändernder Datenverarbeitungen vor. Damit drohen negative Folgen ? auch für die Druckindustrie.

Nach der Einigung der Minister im Rat der EU folgen nun die informellen Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission. Ein erstes Gespräch wird voraussichtlich bereits am 24. Juni 2015 stattfinden. Angestrebt wird eine Einigung bis Ende 2015. Der bvdm wird das Gesetzesvorhaben weiterhin begleiten und sich für die Interessen der Druckindustrie einsetzen. Individualisierte Druckprodukte und adressiertes Direktmarketing sind für die Unternehmen der Druckindustrie unverzichtbar.

www.bvdm-online.de
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