Aus den Unternehmen
Erbschaftssteuer: Zustimmung des Bundesrats schafft überfällige Rechtssicherheit
Donnerstag 20. Oktober 2016 - Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Damit wird für Betriebe endlich die dringend erforderliche Rechtssicherheit geschaffen. Der Bundesverband Druck und Medien hatte das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet. Die Neuregelung wird rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
„Wir begrüßen es, dass das parlamentarische Verfahren nun abgeschlossen ist“, erklärt Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm). „Dennoch sind für familiengeführte Druck- und Medienunternehmen in der Praxis stärkere Belastungen zu erwarten, zumal die Verschärfungen auch die von der Politik angestrebte Entbürokratisierung unterlaufen.“ Schon 2014 – im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens – monierten über 43 % der familiengeführten Druck- und Medienunternehmen im Rahmen einer Befragung die zu hohen gesetzlichen Anforderungen für den Verschonungsabschlag.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden Betriebsvermögen weiterhin von der Erbschaftssteuer verschont, wenn der Betrieb über einen bestimmten Zeitraum (fünf bzw. sieben Jahre) fortgeführt wird und die gegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werden indes von der Lohnsummenregelung befreit. Das Gesetz sieht ebenfalls eine Verschonungsbedarfsprüfung vor, wenn das begünstigte Erb- oder Schenkungsvermögen die Schwelle von 26 Mio. Euro erreicht. Eine derartige Prüfung wurde im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014 explizit gefordert, jedoch ohne Nennung einer spezifischen Schwelle.