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Chromtrioxid: bvdm informiert über zulässige Verwendung

Dienstag 24. Januar 2017 - Die Verwendung von Chromtrioxid ist bei der Zylinderhärtung im Tiefdruck unersetzlich, bedarf aber ab dem 21. September 2017 zwingend einer Genehmigung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) unterstützt Unternehmen bei dem Vorgehen mit einer Handlungshilfe für Verbandsmitglieder.

Chromtrioxid wird in der Oberflächenbehandlung von Zylindern und Walzen angewendet, da es den Verschleiß gegenüber dem Rakelanpressdruck sehr gering hält. Im Tiefdruck bei der Zylinderherstellung und bedingt auch im Flexodruck bei nichtkeramischen Rasterwalzen wird Chromtrioxid verwendet, um nach der Gravur eine galvanisch auf-gebrachte Schutzverchromung zu erzeugen.
 
Mit der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wird die Verwendung von Chromtrioxid ab dem 21. September 2017 verboten, wenn seine Verwendung nicht für bestimmte Anwendungen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zugelassen ist. Zwar ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, es zeichnet sich aber bereits ab, dass der Gebrauch von Chromtrioxid für die Druckzylinderherstellung mit Genehmigung möglich sein wird.
 
Bereits jetzt informiert der bvdm in einer Handlungshilfe über den Ablauf des dann einsetzenden Autorisierungsverfahrens, die Pflichten betroffener Druckereien und die konkreten Schritte bei der Registrierung des Gebrauchs von Chromtrioxid.
 
Die Handlungshilfe kann bei den Druck- und Medienverbänden bezogen werden.

www.bvdm-online.de
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