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Verpackung

FFI äußert Bedenken zu Ratsvorschlägen zur EU-Verpackungsverordnung

Donnerstag 15. Februar 2024 - Als Mitglied im Forum Serviceverpackungen (FSV) äußert der FFI erneut Bedenken hinsichtlich bestimmter Vorschläge des Rates im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen zur EU-Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen (PPWR). Die Ratsposition, die unter der spanischen Ratspräsidentschaft am 18. Dezember 2023 verabschiedet wurde, gibt Anlass zur Sorge, da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen als praktisch nicht umsetzbar, wirtschaftlich nicht nachhaltig und ökologisch wenig effektiv betrachtet werden.

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Keine Verbote von Einwegverpackungen für Getränke und Lebensmittel im Gastronomie-Bereich
Insbesondere stößt das vorgeschlagene Verbot von Getränken und Lebensmitteln in Einwegverpackungen zum Vor-Ort-Verzehr im Gastronomie-Bereich („HORECA“) sowie die verpflichtenden Mehrwegquoten für alle Take-away-Behältnisse auf Widerstand. Der FFI weist darauf hin, dass faserbasierte, grundsätzlich kreislauffähige Foodservice-Verpackungen, wie sie z.B. in Schnellrestaurants, Imbissen, Bäckereien, Metzgereien oder Food-To-Go-Theken im Lebensmitteleinzelhandel verwendet werden, laut einer Studie von Ramboll aus dem Jahr 2021 eine deutlich bessere Ökobilanz aufweisen als Mehrwegverpackungen. Danach verursachen solche faserbasierten Foodservice-Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus weniger CO2-Emissionen und benötigen weniger Energie, Wasser und fossile Ressourcen. Die Branche arbeitet zudem daran, die hohe Recyclingfähigkeit solcher To-go-Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) mit proaktiven Recyclingangeboten an Verbraucher:innen zu kombinieren. Dadurch stellt sich die Supply -Chain der Aufgabe langfristig geschlossene Stoffkreisläufe zu etablieren, um die PPK-Kreislaufwirtschaft über das Recycling auch im Gastronomie-Sektor voranzutreiben.

Der FFI appelliert daher an alle Entscheidungsträger:innen in den Trilogverhandlungen, im endgültigen Verordnungstext Ausnahmen bei den Verpackungsverboten (Artikel 22) und den verbindlichen Mehrwegquoten (Artikel 26) vorzusehen, sofern sichergestellt ist, dass Mehrwegprodukte keine bessere Ökobilanz aufweisen und die Mitgliedstaaten bzw. Marktteilnehmer hohe Recyclingquoten bei Einwegprodukten erreichen. Zielführend wäre laut FFI hier eher ein Nebeneinander von Mehrweg- und Einweglösungen, was genügend Flexibilität für die je nach Anwendung nachhaltigere Verpackungslösung zulässt. Dieser Ansatz verfolgt zudem eines der zentralen PPWR-Ziele, die Reduzierung von gebrauchten Verpackungen.

Kein Flickenteppich nationaler Einzelregulierungen
Des Weiteren warnt der FFI vor einer möglichen Fragmentierung des EU-Binnenmarktes durch den im Ratstext vorgesehenen Spielraum für Mitgliedstaaten, nationale Verpackungsverbote und höhere Mehrwegquoten einzuführen (Artikel 26(15a & 15aa)). Dies könnte künstliche Handelsbarrieren schaffen und den europäischen Wirtschaftsraum schwächen.

Besonders der Gastronomie-Bereich wäre von den vorgeschlagenen Regularien des Rates stark betroffen. Nach den wirtschaftlichen Herausforderungen während der Corona-Pandemie, verbunden mit der erneuten Anhebung der Mehrwertsteuer, würden Verpackungsverbote und Mehrwegquoten eine zusätzliche Belastung darstellen, die von den Betrieben kaum zu bewältigen wären.

Im Gegensatz dazu hat das Europäische Parlament am 22. November 2023 eine Position verabschiedet, die auf eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft abzielt. Die Abgeordneten haben ökobilanzielle Erwägungen einbezogen und einen ausgewogenen Gesetzestext erarbeitet, der Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigt und gleichzeitig den Industriestandort Europa schützt und stärkt.

Verpackungsminimierung führt zu hören Verpackungskosten
Sorgen bereiten dem FFI auch Vorschläge der drei EU-Institutionen zu einzelnen Regelungen im Hinblick auf die Verpackungsminimierung (Art. 9) und die maximale Leerraumquote (Art. 21). Das deutsche Eich- und Fertigpackungsrecht beinhaltet schon seit Jahrzehnten juristische Vorgaben, die die Verbraucher:innen vor „Täuschungspackungen“ schützen, d. h. vor Verpackungen, die sie über den tatsächlichen Inhalt einer Packung hinwegtäuschen. Eine flankierende Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgaben im Zuge der Verpackungsentwicklung gehört zum Standardrepertoire von Design-Agenturen, Markenartikelindustrie, Handel und Verpackungsproduzenten. Die nun geforderte Prüfung und Dokumentation der Verpackungsminimierung im Einzelfall leistet dagegen nur einem weiteren Bürokratieaufbau Vorschub und erfordert zusätzliche Ressourcen in den Unternehmen, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auswirkt. Auch muss der Sinn angezweifelt werden, dass die zu beauftragenden europäischen Normungsinstitutionen in der Lage wären, für die gebräuchlichsten Verpackungstypen und -formate die spezifisch adäquaten Maximal-Gewichte und Volumenlimits oder die Wandstärken und den maximalen Leerraum per technischer Norm festzulegen.

www.ffi.de
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